doks.
AGB
doks.
Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen doks. solution GmbH
Stand Juni 2026
I. Geltungsbereich
- Nachstehende Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der doks. solution GmbH (nachfolgend „AGB”) gelten ausschließlich für alle Verträge über Lieferungen von Produkten (nachfolgend das „Produkt”) und Leistungen der doks. solution GmbH, welche der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis ergänzender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen ohne nochmalig auf die AGB zu verweisen.
- doks. solution AGB gelten zunächst nur für die Pilotprojekte mit dem Kunden. Eine einmalige ausdrückliche Zustimmung zu ergänzenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden gilt nicht als Grundlage für zukünftige Geschäfte. Die AGB können ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von doks. solution nicht durch nachfolgenden Auftrag oder Schreiben des Kunden geändert, abbedungen oder ergänzt werden. Eine etwaige Verlängerung der Gültigkeit über die Pilotprojekte hinaus wird mit gesonderter beiderseitiger schriftlicher Zustimmung zwischen dem Kunden und doks. solution vereinbart.
II. Vertragsschluss
- Von doks. solution abgegebene elektronische, schriftliche oder mündliche Angebote sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden, eine verbindliche Bestellung aufzugeben.
- Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt erst durch Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder direkte Lieferung von doks. solution zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen AGB. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch doks. solution.
- doks. solution behält sich alle Rechte (insbesondere Eigentum und Immaterialgüterrechte) an Zeichnungen, Modellen, Schablonen, Mustern, ähnlichen Gegenständen und allen übrigen Verkaufsunterlagen vor. Sie dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung von doks. solution nicht für andere Zwecke als für die Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung des Produktes oder der Ersatzteile genutzt werden und dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von doks. solution zugänglich gemacht werden und sind doks. solution auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
III. Produktbezogene Pflichten des Kunden, Schulungsteilnahme, Software
- Dem Kunden wird in jedem Fall und unabhängig von den individuellen Vorkenntnissen dringend angeraten vor der ersten Benutzung der Produkte, insbesondere von Fluggeräten und Software, an den von doks. solution angebotenen Trainings zum Betrieb und Einsatz der Produkte teilzunehmen.
- doks. solution übernimmt keinerlei Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer für Schäden, die aus fahrlässigen oder vorsätzlichen Bedienungs- und Anwendungsfehler nach Lieferung resultieren. Für Flugtauglichkeit und sicheren Betrieb und Benutzung entsprechend (A) der mit dem Produkt mitgelieferten Dokumentation, (B) dem Inhalt von doks. solution Trainings und (C) dem allgemeinen Sachverstand ist alleine der Kunde verantwortlich. Für solche Schäden haftet allein der Kunde, auch wenn er an einem doks. solution Training für die Benutzung des Produktes teilgenommen hat.
- Modifikationen an den Produkten sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von doks. solution nicht zulässig und führen zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte nach IX.
- Die Software, die zum Lieferumfang gehört, unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Lizenzverträge. Diese Lizenzverträge werden zusammen mit der Software zur Verfügung gestellt. Der jeweilige Softwarelizenzgeber gewährt jedoch dem Kunden lediglich die Nutzungsrechte an der Software.
- Sofern ein doks. solution Produkt Drittsoftware enthält, verpflichtet sich der Kunde, sofern die Drittsoftware für eine vollumfängliche Nutzung des doks. solution Produktes notwendig ist, ggf. einen gesonderten Software Lizenzvertrag mit dem Dritthersteller abzuschließen. doks. solution wird den Kunden auf diese mögliche Pflicht gesondert bzw. darauf im Angebot schriftlich hinweisen.
IV. Exportkontrolle
- Der Kunde hat sich bei Betrieb und Einsatz des Produktes an die jeweils vor Ort geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu halten. Entsprechend ist der Kunde für den Erwerb gesetzlich vorgeschriebener Zulassungen, Erlaubnisse, Versicherungen und Lizenzen für den Betrieb der Produkte von doks. solution ausschließlich verantwortlich.
- Der Flugbereich ist so zu wählen, dass bei Fehlbedienung oder unerwarteten Fehlfunktionen keine Gefahr für Personen oder Sachen entsteht. Genauso haftet doks. solution nicht für Schäden an Personen und Sachen oder dem Produkt selbst, die durch Benutzung des Produktes zu einem anderen als dem in der Spezifikation vorgesehenen Zweck entstehen.
- Unsere Produkte unterfallen zum Teil der Exportkontrolle und sind grundsätzlich nur für den jeweiligen Endkunden und nicht für den Wiederverkauf bestimmt und unterliegen in ihrer Verwendung den im vereinbarten Lieferland geltenden gesetzlichen Bestimmungen, unter anderen zum Erwerb von Fluglizenzen.
- Produkte von doks. solution sind ausschließlich für den nicht-militärischen Einsatz bestimmt. Ausnahmen sind nur auf Grundlage von eigenständigen Verträgen mit doks. solution, einem anerkannten Vertriebspartner von doks. solution und den zuständigen Behörden möglich.
- Produkte von doks. solution sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Aus- und Einfuhr des Produktes in andere Länder als dem ursprünglichen Lieferland zum privaten oder kommerziellen Einsatz des Produktes kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der an der Wiederausfuhr beteiligten Länder. Der Kunde hat selbständig die nötigen Ausfuhr- und Wiedereinfuhrgenehmigungen etwa beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder dem Bureau of Industry and Security, U.S. Department of Commerce, zu erwirken, ohne dass doks. solution verpflichtet ist, dem Kunden dabei zu unterstützen.
V. Preise, Zahlungsbedingungen
- Es gelten die in unserer Auftragsbetätigung genannte Preise. Für alle Pilotprojekte mit dem Kunden ist Grundlage für die Preise das unverbindliche schriftliche Angebot von doks. solution. Soweit nichts schriftlich vereinbart ist, gilt für alle Aufträge außerhalb der Pilotprojekte die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von doks. solution.
- Sämtliche Preisangaben verstehen sich in EURO ab Werk von doks. solution zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Transport, Transportversicherung, Verpackung und Handling.
- Zölle und sonstige aufgrund ausländischer Vorschriften erhobene Steuern, Abgaben, Gebühren, etc. sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Sollte es nach Abschluss des Vertrages zu Kostenerhöhungen für doks. solution kommen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen, werden die Parteien über die vereinbarten Preise neu verhandeln.
- Rechnungen werden, soweit nicht anderes vereinbart, mit deren Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und sind unverzüglich, spätestens aber binnen vierzehn (14) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug auszugleichen. Es können Teilzahlungen vereinbart werden, für die die selben Zahlungsziele gelten. Zahlungsort ist unser Geschäftssitz. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn doks. solution über den Betrag verfügen kann.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist doks. solution, unbeschadet weitergehender Rechte, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Wird doks. solution nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, (z.B., weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), ist doks. solution berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann doks. solution unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
VI. Eigentumsvorbehalt
- doks. solution behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von doks. solution aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor (nachfolgend „Vorbehaltsprodukt”). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der doks. solution zustehenden Saldoforderung.
- Sollte der Kunde durch den Einsatz des Vorbehaltproduktes gegen geltendes Recht verstoßen oder Sach- oder Personenschäden durch den Einsatz unserer Produkte verursachen, so ist ausschließlich der Kunde hierfür haftbar, auch wenn noch ein Eigentumsvorbehalt besteht.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, das Vorbehaltprodukt im ordentlichen Geschäftsgang oder auf irgendeine andere Art und Weise weiter zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten.
- Der Kunde ist nicht berechtigt das Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum von doks. solution gefährdende Verfügungen zu treffen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Vorbehaltsprodukt, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche dadurch entstehenden Rechte am Vorbehaltsprodukt an doks. solution ab. doks. solution nimmt schon jetzt die Abtretung an.
- Der Kunde wird doks. solution jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an doks. solution abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen doks. solution anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von doks. solution hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. Ist der Eigentumsvorbehalt nach anwendbarem Recht in der vorstehenden Form nicht wirksam, so hat der Kunde alles zu tun, um doks. solution unverzüglich gleichwertiges Sicherungsrechts zu bestellen.
- Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt doks. solution das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermengung oder Vermischung.
- Kommt der Kunden mit der Zahlung in Verzug, so kann doks. solution unbeschadet sonstiger Rechte nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten, das Vorbehaltsprodukte zurücknehmen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten.
VII. Lieferung
- Für Art, Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich doks. solution’ schriftliche oder in Textform vorliegende Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
- Soweit vom Kunden keine besondere Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Die Kosten des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden.
- Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind von uns speziell gekennzeichnete Retourenbehältnisse. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
- Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt bei Übergabe des Liefergegenstandes von doks. solution an das Transportunternehmen oder direkt an den Kunden.
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Informationen und dem Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Produkte bis zum Ende der Lieferfrist das Lager verlassen haben oder die Versandbereitschaft der Produkte gemeldet ist.
- Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von doks. solution liegende und von doks. solution nicht zu vertretende Ereignisse höherer Gewalt, wie Arbeitskämpfe, Streiks und Aussperrung von doks. solution oder Zulieferern, sowie Krieg oder Naturkatastrophen entbinden doks. solution für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von doks. solution nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen, sodass keine Schadenersatzansprüche entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird dem Kunden unverzüglich mitteilen. Ist die Lieferung infolge der höheren Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei (3) Monaten unmöglich, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Vergütung gefährdet wird, ist doks. solution berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag oder Leistungen aus weiteren, bereits mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zu verweigern, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat.
VIII. Untersuchungspflicht
- Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Produkt unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu untersuchen und Abweichungen und Mängel unverzüglich doks. solution schriftlich anzuzeigen unter detaillierter Beschreibung des Mangels.
- Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens binnen der Gewährleistungsfrist von sechs (6) Monaten ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
- Versäumt der Kunde die in Ziffer 1. bzw. 2. genannten Ausschlussfristen, gilt die Ware als genehmigt mit der Folge, dass der Kunde seine Mängelrechte nach IX verliert.
- Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder fehlende Teile sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.
- Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, ist doks. solution berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
- Hin- und Rücktransport, auch bei unberechtigte Annahmeverweigerung sowie Untersuchung und Wiedereinlagerung von Produkten an doks. solution, die abweichend von IX 4. der AGB nicht mangelhaft sind oder nicht mehr im Gewährleistungszeitraum liegen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden. In jedem Falle müssen sie ein Rücksendungsbegleitschreiben mit Auftrags- und Kundennummer sowie einer Mängelbeschreibung enthalten. Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung und ohne Anerkenntnis eines Mangels angenommen.
IX. Gewährleistung
- Für Produkte und Geräte, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit von doks. solution’ ausdrücklich benannten Mängeln geliefert werden, bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche oder Garantien. Es obliegt allein in der Verantwortung des Kunden, mangelhafte oder nicht voll funktionsfähig eingestufte Produkte zu kaufen und einzusetzen.
- Bei Verkauf von gebrauchten Produkten und Betageräten gewährt doks. solution soweit nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart keine Gewährleistung oder Garantie.
- doks. solution übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Produkte, insbesondere Firmware/Software und Applikationssoftware, einschließlich deren unentgeltliche Updates, sowie den kostenlosen Download von einer doks. solution Webseite; dies gilt nicht bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung durch doks. solution. doks. solution übernimmt keine Gewähr für entgeltlich zur Verfügung gestellte Produkte, die dem Kunden für einen schriftlich vereinbarten Zeitraum als „As-A-Service”, „Leasing” oder „Leihgabe” zur Verfügung gestellt werden. doks. solution stellt in diesem Fall den ordentlichen Betrieb der Produkte im schriftlich vereinbarten Zeitraum sicher, jedoch niemals darüber hinaus und stets in einem von doks. solution gewählten Umfang.
- doks. solution gewährleistet für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferung, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Benutzung zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ist in dem mit dem jeweiligen Produkt mitgelieferten Benutzerhandbuch abschließend beschrieben. Nur unwesentliche Abweichungen vom Benutzungshandbuch gelten nicht als Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Eine Gewährleistung oder Garantie für die Geeignetheit der Produkte für einen bestimmten Zweck wird von doks. solution nicht übernommen.
- Angaben in Katalogen, Preislisten, Informationsmaterial, produktbeschreibende Angaben und Auskünfte im Rahmen der Vertragsverhandlungen oder in der Außenwerbung beinhalten keine Garantie der Beschaffenheit des Produktes, es sei denn, sie wurden von doks. solution gegenüber dem Kunden schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet.
- Erweist sich ein Produkt als mangelhaft, wird doks. solution nach eigener Wahl und für den Kunden kostenlos das fehlerhafte Teil oder das ganze Produkt reparieren oder Ersatz liefern. Ausgetauschte Waren oder Teile gehen in das Eigentum von doks. solution über und sind herauszugeben.
- doks. solution kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde einen dem Wert des mangelhaften Produktes entsprechenden Teil der vertraglich geschuldeten Vergütung entrichtet.
- Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsrechte für solche Defekte oder Schäden zu, die aufgrund Missbrauch, Fahrlässigkeit, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Bedienungs- oder Anwendungsfehlern, unsachgemäße Installation, ungenügende Wartung, unautorisierter Modifikation, Missachtung oder Nichtbefolgung der Betriebsanweisung, fehlerhafter Montage, fehlerhafter Inbetriebnahme, normalen Verschleiß, unautorisierte Öffnungs-, Reparatur- oder Veränderungen am Produkt, übermäßige Beanspruchung oder aus anderen Gründen, die nicht im Rahmen des vorgesehenen Gebrauchs liegen oder durch Unfall oder Feuer entstehen, sofern die Schäden nicht von doks. solution zu vertreten sind.
- Im Falle, dass Reparatur oder Ersatzlieferung zwei Mal nicht erfolgreich sind, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis um den mangelbedingten Minderwert mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen mangelhafter Leistung sind entsprechend X im gesetzlich zulässigen Maß ausgeschlossen oder begrenzt. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen.
- In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch doks. solution ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen.
- Soweit Teile eines über doks. solution erworbenen Produkt mangelhaft sind, die von der Gewährleistung oder Herstellergarantie eines anderen Herstellers erfasst werden, ist der Kunde verpflichtet, vor Inanspruchnahme von doks. solution die Durchsetzung dieser Ansprüche gegen den anderen Hersteller ernsthaft zu versuchen.
- Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziffer X (Haftung) etwas anderes ergibt.
X. Haftung
- Unbeschadet der unbeschränkten Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für gesetzlich vorgeschriebene Haftung, insbesondere aus Produkthaftungsgesetz, Arglist und Garantie, gelten für Handlungen und Unterlassung von doks. solution und seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen die folgenden Haftungsbeschränkungen, für alle vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsansprüche.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet doks. solution nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. doks. solution haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
- doks. solution Haftung für mittelbare, unvorhersehbare und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsausfall und Vermögensschäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Veräußert der Kunde das Produkt unverändert oder nach Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit Produkten Dritter, so stellt er doks. solution von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist. doks. solution ist bei Verkauf des Produkts an Dritte vom Kunden schriftlich über den Verkauf zu informieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
- Eine weitergehende Haftung als in diesen AGB vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
XI. Gewerbliche Schutzrechte und Sicherheitshinweise
- An den Produkten, der Software und Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen (nachfolgend „Unterlagen”) bestehen eingetragene oder nicht eingetragene Immaterialgüterrechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Patente von doks. solution oder dritter Hersteller sowie Lizenzgeber. Sämtliche Logos, Markenzeichen, Schutzrechtshinweise, Sicherheits- und Warnhinweise dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden. Unterlagen dürfen nur nach vorherigen schriftlichen Zustimmung von doks. solution Dritten zugänglich gemacht werden.
- Erhebt ein Dritter gegen den Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen durch von doks. solution gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte berechtigte Ansprüche, wird doks. solution nach seiner Wahl und auf seine Kosten für die betreffenden Produkte entweder ein Nutzungsrecht erwerben, die Produkte so abändern, dass gewerblichen Schutzrechte nicht mehr verletzt werden oder die Produkte austauschen. Soweit dies für doks. solution nicht möglich oder zumutbar ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Schadensersatzansprüche bestehen nach Maßgabe von IX und X.
- Die Verpflichtungen nach XI 2. gelten nur, soweit der Kunde die Verletzung nicht selbst verschuldet hat, insbesondere durch unvorhergesehene Anwendung, unautorisierte Modifikation oder Koppelung des Produktes mit Drittprodukten. Der Kunde soll doks. solution über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet. doks. solution bleiben alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten, in Absprache mit dem Kunden soll die Einstellung der Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen und Erklärungen gegenüber dem vermeintlichen Schutzrechtsinhaber, dass darin kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung gesehen werden soll erfolgen.
XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Finale Bestimmungen
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen doks. solution und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließliche Gerichtsstände für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind Hamburg oder Kassel. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. doks. solution behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an jeden anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
- Ausschließliche Erfüllungsorte für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sind Kassel und Hamburg.
- Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen doks. solution aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von doks. solution, die bei berechtigtem Interesse nicht unbillig verweigert wird.
- Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den AGB im Ganzen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen.
- Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
- Diese AGB werden in einer deutschen und einer englischen Fassung zur Verfügung gestellt. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient lediglich der Erleichterung des Verständnisses; bei Widersprüchen oder Auslegungsfragen geht die deutsche Fassung vor.
doks. solution GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 10
34131 Kassel
Deutschland

